Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für und regeln den Bezug von Produkten der PLATINUM GmbH & Co. KG (im Folgenden Verkäuferin) durch den/die Käufer/in als Unternehmer/in im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden Käufer/in). Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle auf Basis der Preisliste „Preise Tiermedizin“ geschlossenen Verträge auch ohne nochmalige Bestätigung dieser Bedingungen. Mit der Platzierung von Bestellungen auf Basis der Preisliste „Preise Tiermedizin“ bestätigt Der/die Käufer/in, dass er/sie diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Geschäfts- und Lieferbedingungen des/der Käufers/in erkennt die Verkäuferin nicht an. Auch die vorbehaltslose Ausführung eines Kaufvertrages in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des/der Käufers/in stellt keine Zustimmung der Verkäuferin zu deren Geltung dar.
2. Rechtliche Stellung des/der Käufers/in
Der/die Käufer/in kauft und verkauft die Produkte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Verkäuferin ist er/sie nicht berechtigt.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Der Bewerbung der Produkte, insbesondere der Internetauftritt der Verkäuferin, stellt lediglich einen Verkaufsprospekt dar. Durch die Darstellung der Produkte in der Werbung, auf Preislisten, auf den betreffenden Webseiten und im Online-Shop fordert die Verkäuferin den/die Käufer/in lediglich auf, Angebote (Bestellungen) abzugeben.
3.2 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich die Verkäuferin ihre Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor.
3.3 Mit der Bestellung gibt Der/die Käufer/in ein schriftliches Angebot im Sinne der §§ 145 ff BGB ab. Nach Bestellsendung erhält Der/die Käufer/in eine Auftragsbestätigung von der Verkäuferin. Diese dient ausschließlich der Kontrolle und Abstimmung der Bestelldaten. Diese Auftragsbestätigung ist keine Annahme im Sinne des BGB. Die Verkäuferin nimmt dieses ausschließlich im Wege und erst zu diesem Zeitpunkt durch Versendung der Ware und Rechnungsstellung, auch im Umfang etwaiger Teilmengen, an. Der Vertrag kommt in dem Umfang der angenommenen Teilmenge zu Stande.
4. Warenbezug und Wettbewerb
4.1 Der/die Käufer/in wird die Produkte nur von der Verkäuferin beziehen.
4.2 Grundlage bildet die jeweils aktuell gültige Preisliste der Verkäuferin.
4.3 Herstellerunternehmen von Wettbewerbsprodukten oder Unternehmer/innen, die an Unternehmen zur Herstellung oder sonst wie in die Herstellung von Wettbewerbsprodukten involviert sind, scheiden als Käufer/innen aus.
5. Zahlungsbedingungen und Geld-zurück-Garantie
5.1 Die gegenwärtig gültige Preisliste für Endkunden mit den empfohlenen Endkundenpreisen stellt die Verkäuferin dem/der Käufer/in auf Anfrage zur Verfügung.
5.2 Die für den/die Käufer/in gültigen Preise, die der jeweils aktuellen Preisliste der Verkäuferin zu entnehmen sind, verstehen sich in Euro, inkl. Verpackung und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kosten der Versendung sind der Preisliste zu entnehmen. Mehr- oder Sonderleistungen (wie etwa die Versendung als Eil-, oder Expressgut) werden gesondert berechnet und sind vom/von der Käufer/in zusätzlich zu tragen.
5.3 Bei Vorkasse wird die Ware nach dem Zahlungseingang verschickt. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird die Ware umgehend nach Bestelleingang verschickt. Die Abbuchung erfolgt 7 Tage nach Rechnungsstellung. Der/die Käufer/in verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Die erteilte Einzugsermächtigung behält bis zum ausdrücklichen Widerruf durch den/die Käufer/in als Zahlungsalternative bei nachfolgenden Bestellungen Wirksamkeit. Im Übrigen verpflichtet sich Der/die Käufer/in den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt Der/die Käufer/in in Zahlungsverzug, soweit dieser nicht bereits zuvor eingetreten ist. Unabhängig davon bleibt die gesetzliche Verzugsregelung von 30 Tagen bestehen.
5.4 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass Der/die Käufer/in aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit möglicherweise seinen/ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen wird, so ist die Verkäuferin – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, dem/der Käufer/in eine angemessene Frist zu setzen, binnen derer er/sie Zug-um-Zug nach seiner Wahl seine Zahlungspflichten zu erfüllen oder Sicherheiten zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.
5.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist für den/die Käufer/in nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, außerdem ist die Ausübung seines/ihres Zurückbehaltungsrechts nur insoweit statthaft als sein/ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.6 Der/die Käufer/in ist zur Weitergabe der von der Verkäuferin angebotenen und beworbenen Geld-zurück-Garantie an seine/ihre Kunden verpflichtet, die Rückabwicklung erfolgt ausschließlich über den/die Käufer/in. Der/die Käufer/in erstattet hiernach seinem/ihrem Kunden den Kaufpreis bei Rückgabe/Rücksendung binnen der ersten 100 Tage ab Kaufdatum. Die Verkäuferin erstattet dem/der Käufer/in seinen/ihren Einkaufspreis gegen Vorlage entsprechender Belege, tritt jedoch nicht für weitergehende Schäden oder Verluste des/der Käufers/in (inkl. etwaiger Gewinnverluste) im Zusammenhang mit der Rückabwicklung ein. Sollten Versandkosten für Proben der reklamierten Ware zur weiteren Untersuchung von der Verkäuferin angefordert werden, übernimmt die Verkäuferin entsprechende Versand- bzw. Rücksendekosten. In diesem Fall organisiert die Verkäuferin die entsprechende Rücksendung.
6. Anlieferung, Gefahrübergang und Rechnungsstellung
6.1 Anlieferung erfolgt an die Bedarfsadresse innerhalb des Vertragsgebietes. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder online an die dafür hinterlegte E-Mailadresse oder per Zusendung der Rechnung auf dem Postweg.
6.2 Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den/die Käufer/in unter Berücksichtigung seiner/ihrer berechtigten Interessen zumutbar ist.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den/die Käufer/in über. Der Übergabe steht es gleich, wenn Der/die Käufer/in im Verzug der Annahme ist.
6.4 Solange Der/die Käufer/in mit einer früheren Verbindlichkeit gegen die Verkäuferin im Rückstand ist, kann die Verkäuferin unbeschadet sonstiger Rechte die Lieferung verweigern.
6.5 Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Verkäuferin kommt erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den/die Käufer/in in Verzug. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.
7. Mängelrüge
7.1 Mängelansprüche des/der Käufers/in bestehen nur, wenn Der/die Käufer/in seinen/ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Die Gewährleistungsansprüche des/der Käufers/in verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem/der Käufer/in, es sei denn die Verkäuferin hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat die Verkäuferin den Mangel nach eigener Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu beheben. Geringere, technisch nicht vermeidbare oder handelsübliche Abweichungen der Qualität, des Gewichts der Ware stellen keine Mängel dar. Vorstehendes gilt nicht soweit die Verkäuferin eine Musterlieferung zugesagt oder eine anders lautende Beschaffenszeitgarantie übernommen hat.
8. Abtretung von Forderungen
Der/die Käufer/in darf andere Forderungen als Geldforderungen gegen die Verkäuferin nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von der Verkäuferin an Dritte abtreten.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin aus der Verbindung mit dem/der Käufer/in im Eigentum der Verkäuferin. Der/die Käufer/in ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm/ihr nicht gestattet.
9.2 Der/die Käufer/in tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm/ihr aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen, in vollem Umfang an die Verkäuferin ab. Der/die Käufer/in ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in eigenem Namen einzuziehen, solang diese Weiterveräußerung in ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgt.
10. Vertriebsgebiet
10.1 Die aktiven Vertriebsrechte des/der Käufers/in sind räumlich beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Der/die Käufer/in ist nicht befugt, unmittelbar oder mittelbar, selbst oder über Dritte, die Produkte aktiv in andere Gebiete außerhalb seines/ihres Vertriebsgebietes zu verkaufen oder aktiv zu bewerben. Der/die Käufer/in ist des Weiteren nicht befugt, unmittelbar oder mittelbar, selbst oder über Dritte, Niederlassungen oder sonstige Repräsentanzen außerhalb seines/ihres Vertriebsgebietes für den Vertrieb der Vertriebsprodukte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu gründen, zu unterhalten oder sich zu diesem Zweck an Unternehmen Dritter zu beteiligen.
10.3 Der/die Käufer/in ist verpflichtet, umgehend und effektiv, falls erforderlich gerichtlich, gegen jeden seiner/ihrer eigenen Absatzmittler oder Hilfspersonen vorzugehen, die gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen verstoßen.
11. Umfang und Schranken des Vertriebsrechts
11.1 Die Verkäuferin überträgt dem/der Käufer/in die Berechtigung zum Vertrieb der Produkte für die Dauer der Zusammenarbeit. Der/die Käufer/in nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Verkäuferin weitere Käufer/innen auf gleicher Stufe einsetzt, die sie in gleicher Weise mit den Produkten beliefert und die in gleicher Weise zum Vertrieb berechtigt sind.
11.2 Erlaubt ist dem/der Käuferin nur der Vertrieb an private Endkunden. Der aktive Vertrieb an eine andere Kundengruppe ist nicht zulässig. Vom aktiven Vertriebsrecht sind daher ohne Zustimmung insbesondere Geschäfte mit folgenden Abnehmern ausgeschlossen: Groß- und Zwischenhändler sowie Unternehmen, die außerhalb des Vertriebsgebietes liegende Filialen oder sonstige Geschäftsstellen (auch Franchisenehmer und Vertriebshändler) betreiben oder beauftragen.
11.3 Der/die Käufer/in kann das eingetragene Markenzeichen „PLATINUM“ der Verkäuferin beim Vertrieb der Produkte zur Bewerbung nutzen. Er/Sie macht dabei jeweils deutlich, dass es sich um eine eingetragene Marke der Verkäuferin handelt. Der/die Käufer/in ist berechtigt, offline und online die Produktbilder der Verkäuferin mit Zustimmung und in Abstimmung mit dieser zu nutzen. Die Gewährung der Nutzung liegt im freien Ermessen der Verkäuferin. Andere als die Produktbilder dürfen ohne eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin oder des betreffenden Urhebers nicht benutzt werden.
11.4 Der/die Käufer/in darf die Ware im Rahmen eines stationären und/oder mobilen Praxisbetriebs bzw. ähnlich vertreiben. Es erfolgt grundsätzlich keine Belieferung von Käufern/innen, welche ausschließlich über das Internet vertreiben. Soweit Der/die Käufer/in neben dem Verkauf über einen stationären oder mobilen Praxisbetrieb oder ähnlich die Produkte auch über das Internet vertreibt, gilt:
11.4.1 Der/die Käufer/in darf für die Zwecke und für die Dauer der Zusammenarbeit seine/ihre Internetseite mit der der Verkäuferin verlinken. Die Benutzung des Markennamens als Bestandteil der Domain ist zur klaren Unterscheidung zur Verkäuferin bzw. zur Herstellerseite nicht gestattet.
11.4.2 Die Website muss hochqualifizierten Service rund um die Marke PLATINUM bieten. Dazu gehören ein schneller Seitenaufbau, hohe Qualität der Darstellung, benutzerfreundlicher Aufbau und umfassende Informationen zu den Produkten. Es müssen zumindest die Angaben gemacht werden, die in der offiziellen Broschüre oder auf der offiziellen Webseite der Verkäuferin zu den Produkten aufgeführt sind.
11.4.3 Bei der Darstellung von Produkten auf der Website des/der Käufers/in muss eine klare Trennung und Abgrenzung zur Darstellung von Wettbewerbsprodukten erfolgen.
11.4.4 Der Verkauf über Amazon, eBay und vergleichbare Handels- und Auktionsplattformen im Internet genügt nach dem derzeitigen Stand der Ausgestaltung dieser Formate nicht den vorstehenden Kriterien aus 11. und ist daher nicht gestattet.
12. Vertriebspflichten des/der Käufers/in
12.1 Der/die Käufer/in wird sich nach besten Kräften für den Absatz der Produkte einsetzen. Der/die Käufer/in nutzt hierzu ausschließlich das von der Verkäuferin erhältliche Werbematerial (Prospekte, Flyer etc.) und übernimmt die herstellerseitig vorgegebene Produktbeschreibung.
12.2 Der/die Käufer/in ist verpflichtet, die Interessen der Verkäuferin zu wahren und nichts zu unternehmen, was geeignet sein könnte, den Ruf, die Marktstellung oder die Bonität der Verkäuferin zu gefährden oder der Verkäuferin Schaden zuzufügen. Der/die Käufer/in verpflichtet sich, die Weisungen der Verkäuferin, soweit sie den einheitlichen Vertrieb der Produkte betreffen und fördern sollen, zu befolgen.
12.3 Der/die Käufer/in hat sich zur ausreichenden Beratung und Aufklärung der Kunden und entsprechenden Image- und Qualitätssicherung eingehend über die angebotenen Produkte der Verkäuferin zu informieren und seine/ihre Mitarbeiter oder ähnlich entsprechend zu schulen und instruieren.
13. Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten der Verkäuferin
Die Verkäuferin wird den/die Käufer/in in angemessenem Umfang durch Werbematerial (Prospekte, Flyer etc.) unterstützen. Das Werbematerial bleibt Eigentum der Verkäuferin. Es ist nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zurückzugeben, soweit es nicht bestimmungsgemäß verbraucht wurde.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.