Was gilt es bei der Anmeldung meines Hundes zu beachten?
In Deutschland ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet Hundesteuer zu zahlen und in diesem Zuge seinen Hund anzumelden. Aber nicht immer ist klar, wo und bis wann ich meinen Hund mit welchen Unterlagen anmelden muss. Wir helfen Ihnen weiter und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was Sie bei der Anmeldung Ihres Hundes beachten sollten.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Hund haben möchte?
Vor der Anschaffung eines Hundes sollten sich zukünftige Hundebesitzer neben den Fragen zur Haltung, Erziehung und Pflege, sich auch Gedanken über die zukünftigen Kosten machen. Dabei gilt es Tierarztrechnungen, Versicherungen, Futter, Ausstattung, aber auch Hundesteuer zu berücksichtigen. Die Hundesteuer bringt den Gemeinden und Kommunen zum einen weitere Steuereinnahmen, aber sie soll auch die Anzahl der Hunde kontrollieren bzw. begrenzen. Darum ist die Hundesteuer in (Groß-)Städten meist teurer als auf dem Land und der zweite oder dritte Hund kostet mehr als der erste. Die Größe oder Rasse spielen dabei keine Rolle, außer wenn es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, weil sie als gefährlicher eingestuft werden. Durch die höheren Steuern soll auch hier die Anzahl begrenzt werden.
Tipps rund um das Anmelden
Wo muss ich meinen Hund anmelden?
Die Hundesteuer wird nicht vom Bund flächendeckend eingezogen, sondern wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und erhoben. Aufgrund dessen kann die Hundesteuer je nach Wohnort stark variieren und Hundebesitzer müssen ihre Hunde bei der zuständigen Gemeinde vor Ort anmelden.
Bis wann muss ich den Hund anmelden?
Wie auch die genaue Steuerhöhe obliegt die Frist der Anmeldung des Hundes der zuständigen Gemeinde. Hier ist von einer ein- bis vierwöchigen Frist auszugehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Anschaffung des Hundes bei Ihrer Gemeinde über die genauen Zeitrahmen zu erkundigen.
Muss ich den Hund auch beim Umzug ummelden?
Im Umzugsstress geht dieses Thema auch gerne mal unter, aber durch Ihre Adressänderung müssen Sie auch Ihren Hund ummelden. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen, wird sich voraussichtlich auch der Steuersatz ändern. Zudem sollte beim Verlust des Hundes bei der Hundesteuermarke eine aktuelle Adresse hinterlegt sein.
Kann ich meinen Hund auch online anmelden?
Mittlerweile verfügen die meisten Gemeinden über ein Online-Formular, das Sie direkt auf der Webseite ausfüllen können. Alternativ finden Sie ansonsten auch Vordrucke, die Sie sich herunterladen und handschriftlich ausfüllen können. Und natürlich gibt es immer die Möglichkeit, Ihren Hund persönlich bei der Gemeinde anzumelden. Dabei empfiehlt es sich online oder telefonisch vorab einen Termin zur Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Abteilung zu machen.
Was brauche ich für Unterlagen, um meinen Hund anzumelden?
Je nach Hunderasse oder gesetzlichen Grundlagen benötigen Sie einen Sachkundenachweis für die Haltung Ihres Vierbeiners. Ansonsten sind keine Unterlagen zur Einreichung notwendig, lediglich das Formular Ihrer Gemeinde müssen Sie ausfüllen. Darin müssen Sie Angaben, wie Name und Adresse des Hundehalters, Anmeldegrund, Informationen zum Hund wie Rasse, Farbe, Alter und Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Hunde machen. Zusätzlich wird voraussichtlich abgefragt, ob es sich um einen sogenannten Listenhund handelt, da für ihn meist ein höherer Steuersatz und zum Teil Besonderheiten bei der Haltung gelten.
Was passiert, wenn ich meinen Hund zu spät anmelde?
Wenn Sie Ihren Hund gar nicht oder zu spät anmelden, zahlen Sie nachweislich keine Hundesteuer und es gilt als Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € verhängt werden. Um steuersäumigen Hundebesitzern nachzukommen und die fehlenden Steuereinnahmen einzutreiben, führen viele Gemeinden Kontrollen durch. Denn Hunde müssen an Ihrem Halsband die Steuermarke tragen. Fehlt diese, kommt es zur Überprüfung und ein Bußgeld wird verhängt.
Informationen zur Hundesteuer
Warum wird Hundesteuer erhoben?
Die erhobene Steuer ist für die Gemeinden nicht zweckgebunden, das heißt sie sind nicht dazu verpflichtet, die Steuereinnahmen für Grünflächen, Reinigung der Straßen oder Hundekotbeutelspender zu investieren, um den Ort hundefreundlicher zu machen. Die Hundesteuer ist eine von vielen Einnahmequellen der Gemeinde und hilft gleichzeitig den Überblick über die Anzahl der vierbeinigen Mitbürger zu behalten.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
In ganz Deutschland kommt die Hundesteuer auf die Besitzer zu, allerdings in ganz unterschiedlichem Ausmaß. Denn jede Gemeinde kann die Steuerlast für die Vierbeiner individuell festlegen, durchschnittlich ist hierbei von Kosten zwischen 80 € und 160 € für den ersten Hund auszugehen. Der zweite Hund kann zum Teil noch teurer als der erste sein. Hierbei können Sie generell von einer Steuer bis zu 250 € rechnen. Größe, Alter, Rasse spielt bei der Hundesteuer keine Rolle, solange es sich nicht um einen sogenannten Listenhund handelt. Diese werden meist weit höher besteuert. In München beispielsweise kostet der Hund 100 € jährlich, Besitzer eines Listenhundes zahlen 800 €. In anderen Gemeinden ist der abzugebende Betrag für Listenhunde noch weitaus höher, insbesondere wenn mehrere Listenhunde gehalten werden.
Wer ist steuerpflichtig? Und gibt es Ausnahmen bei der Hundesteuer?
Alle Hunde, die aus privaten Gründen gehalten werden, sind steuerpflichtig. Ausnahmen bei der Steuerpflicht gibt es für Arbeitshunde, dazu gehören zum Beispiel Rettungs-, Dienst-, Wach- oder Jagdhunde. Hier sind die Besitzer befreit von der Hundesteuer oder müssen einen geringeren Steuersatz zahlen. Auch Besitzer von Blindenhunden können mit einem Nachweis den Vierbeiner rechtlich als „Hilfsmittel“ geltend machen und sich so von der Steuer befreien lassen. In manchen Gemeinden gibt es eine zeitlich befristete Steuervergünstigung, wenn Sie einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen. Erkundigen Sie sich in solchen Fällen am besten bei Ihrer Gemeinde nach den genauen Regelungen.
Wo steht die Steuernummer meines Hundes?
Nach der Anmeldung Ihres Hundes bei der zuständigen Gemeinde erhalten Sie neben der Rechnung – dem Hundesteuerbescheid für das aktuelle Jahr – auch die Hundemarke für Ihren Hund. Dabei handelt es sich um die sogenannte Hundesteuermarke mit einer individuellen Kennnummer, die Ihr Hund gut sichtbar am Halsband tragen muss. Bei Verlust oder Beschädigung muss eine neue Marke beantragt werden.
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